TC Hinsbeck 1949 e.V.

Spiel- und Platzordnung

1. Zuständigkeit

Diese Ordnung wurde vom Vorstand des Tennisclub Hinsbeck 1949 e.V. beschlossen.
Sie regelt den Spiel- und Sportbetrieb, sowie die Benutzung der Tennisanlage.

2. Spielberechtigung

Spielberechtigt ist jedes aktive Mitglied, das Beiträge, Umlagen und Gebühren satzungsgemäß entrichtet hat.

3. Tennisschuhe

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Profilsohlen sind verboten. Das Clubhaus darf nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

4. Spieldauer

Die Spieldauer beträgt bei starker Belegung beim Einzel eine Stunde und beim Doppel 2 Stunden einschl. Platzpflege.

5. Platzbelegung

Die Platzbelegung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens auf der Tennisanlage.

6. Nutzung der Tennisplätze

Die Plätze können während der Saison von 7.00 bis 22.00 Uhr benutzt werden.

7. Spielbetrieb

Berufstätige Jugendliche und jugendliche Spieler der Damen- und Herrenmannschaften sind Erwachsenen gleichgestellt.

Regelung an Werktagen
Auf den Plätzen 1- 3 haben Erwachsene ab 17.00 Uhr Vorrang. Auf Platz 4 sind Jugendliche bis 19.00 Uhr den Erwachsenen gleichgestellt.
Regelungen an Wochenenden und Feiertagen
Auf den Plätzen 1 und 2 haben Erwachsene an Wochenenden und Feiertagen zu allen Zeiten Vorrang.
Auf Platz 3 und 4 sind Jugendliche bis 19.00 Uhr den Erwachsenen gleichgestellt. Die Erwachsenen werden gebeten, vorrangig die Plätze 1 und 2 zu belegen.

9. Wettkampfbetrieb

An Medenspieltagen sind die Plätze 1- 3 der spielenden Mannschaft vorbehalten.

10. Gäste

Gäste können nur mit aktiven Mitgliedern spielen. Die Kosten für die Dauer eines Spiels betragen 5,00€ bei Jugendlichen und 10,00€ bei Erwachsenen, diese werden auf dem Bewirtungszettel des mitspielenden aktiven Mitgliedes notiert.

11. Kinder

Für dem Verein zugehörige Kinder, die unbeaufsichtigt die Tennisanlage nutzen, haften die Eltern für entstandene Schäden.

12. Platzpflege / Sauberhalten der Anlage und des Clubhauses

Die Sauberhaltung der Tennisanlage einschließlich des Clubhauses ist eine gemeinschaftliche Pflicht. Abfälle sind in die dafür aufgestellten Behälter zu werfen. Leere Flaschen sind ins Clubhaus zu bringen. Benutzte Gläser sind ins Clubhaus zurückzustellen.

Soweit Mitglieder Besteck, Geschirr oder andere Utensilien aus der Küche des Clubhauses benutzen, sind die Gegenstände sauber wieder wegzuräumen. Die Küche ist ordentlich und gesäubert zu hinterlassen. Das gleiche gilt für die innerhalb und außerhalb des Clubhauses aufgestellten Tische. Die Stühle sind nach Gebrauch zurückzustellen.

Alle Tennis spielenden Mitglieder und Gäste haben die Plätze zu schonen und zu pflegen. Es ist daher insbesondere folgendes zu beachten:

  • nach jedem beendetem Spiel sind die Plätze abzuziehen
  • die Abziehmatten sind an den vorgesehenen Haken aufzuhängen
  • trockene Plätze sind vor dem Spielen ausreichend zu bewässern
  • entstandene Löcher sind sofort einzuebnen und festzutreten
  • durch den Platzwart gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden.

Alle Einrichtungen der Anlage sind pfleglich und mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

Die Spieler, die die Anlage als letzte veranlassen, sind verantwortlich für das Ausschalten der Beleuchtung und das Abschließen des Clubhauses und der Außentüren der Anlage.

13. Haftung

Der Verein haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.